Wir bieten Ihnen Ausbildungen in folgenden Klassen:

AM

Zweirädrige, dreirädrige oder vierrädrige Kleinkrafträder mit max. 45km/h und 50cm³ Hubraum Verbrennungsmotor oder max. 4kW Elektromotor; Mindestalter 16 Jahre; Einschluss: keine

B

Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5t und max. 8 Personen ohne Fahrer; Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren. Anhängerregelung: Anhänger mit 750kg zGm immer erlaubt; Anhänger über 750kg zGm erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5t nicht überschreitet.

A1

Krafträder mit max. 125cm³ Hubraum und max. 11kW Leistung; Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg; Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80km/h entfällt für Fahrer unter 18 Jahren; Mindestalter 16 Jahre; Einschluss: AM

Handicap Ausbildung

Handicap Ausbildung auf unserem automatik PKW möglich. Fragen Sie danach. Wir beraten Sie gerne.

A2

Krafträder mit max. 35kw (48PS) Leistung; Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg; bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich, die theoretische Prüfung entfällt; Mindestalter 18 Jahre; Einschluss AM und A1

B96

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750kg zGm, wenn zGm der Fahrzeugkombination mehr als 3,5t, aber nicht mehr als 4,25t beträgt; Erlaubnis wird durch die Schlüsselnummer 96 nach einem speziellen Kurs in der Fahrschule erteilt; keine Prüfungen erforderlich; Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren.

A

Kräfträder mit über 50cm³ Hubraum oder über 45km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit über 15kW Leistung; bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich, die theoretische Prüfung entfällt; Mindestalter 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A und 21 Jahre für Trikes; Direkteinstieg mit 24 Jahren; Einschluss AM, A1, A2

B196

Zweiräder der Klasse A1 (125ccm) fahren ohne Prüfung. Mindestalter 25 Jahre. Vorbesitz 5 Jahre Führerscheinklasse B. Vorgeschriebener Ausbildungsumfang: 4 x90 Min theoretischer Unterricht und mindestens 5x90 Min. praktischer Unterricht. Achtung! Die Klasse B196 ist eine Erweiterung der Klasse B und kein A1 Führerschein. Ein Aufstieg auf die Klasse A2 ist nur mit einer Vollausbildung möglich. Fahren im Ausland nicht erlaubt.

Mofa

Motorisierte Fahrräder oder Roller mit max. 50cm³ Hubraum und max. 25km/h Höchstgeschwindigkeit; nur eine theoretische Prüfung erforderlich.

BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750kg zGm, aber nicht mehr als 3,5t; maximale Fahrzeugkombination 7t; nur eine praktische Prüfung erforderlich; Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren.

L

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 40km/h Höchstgeschwindigkeit, beim Anhängerbetrieb darf jedoch nur 25km/h gefahren; Mindestalter 16 Jahre

Mit unseren Fahrlehrern zum Führerschein

Unser gut durchdachtes Konzept erlaubt es uns, mit viel Spaß an die Arbeit zu gehen und Menschen jeden Alters den Wunsch vom eigenen Führerschein zu erfüllen. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Ziel und verfahren dabei stets nach der Devise: „So viele Fahrstunden wie nötig, so wenig wie möglich.“

Unterlagen für den Führerscheinantrag